Friedrich O.Winkelmann
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Mietrecht
Gibt es zwischen Ihnen und Ihrem Mieter oder umgekehrt Ansprüche, die geklärt werden müssen, ist nach Beendigung des Mietverhältnisses - wegen der kurzen Verjährungsfrist - schnelles Handeln geboten.
Ruhestörender Lärm in den Mietwohungen führt häufig zu unerträglichen Belastungen des Hausfriedens und der Gemeinschaftsordung.
Wissen Sie, wer die Kosten der sog. Schönheitsreparatur trägt?
Ich kann Sie beraten in allen Fällen des Mietrechts
- mietrechtliche Abmahnungen
- Kündigung
- Schönheitsreparaturen
- Mieterhöhung
- Räumungs- und Zahlungsklage
- Schadensersatz