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Erbrecht

Vererben und Schenken


Das Erbrecht ist ein Rechtsgebiet, das schon zu Lebzeiten bedacht werden sollte. Haben Sie Grundbesitz, sollten Erbengemeinschaften - insbesondere mit minderjährigen Kindern vermieden werden.

Mit einem eigenhändig geschriebenen Testament können Sie Ihren Nachlass vererben. Es ist ratsam sich in jedem Falle vorher fachlich beraten zu lassen, denn mit einer letztwilligen Verfügung treffen Sie klare Anordnungen und vermeiden so Auslegungsschwierigkeiten Ihres ggf. handschriftlichen Testaments bei unklaren Formulierungen.

Mit einem einseitigen oder  wechselseitigen Testament bzw. mit einem Erbvertrag können Sie die Erbfolge aktiv gestalten, sei es als Unternehmer, Häuslebauer oder, dass Sie Ihren Hausrat bzw. erspartes Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge vererben wollen.

Im Rahmen einer Beratung und Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille hinterlegt wird und so vor etwaigem Verlust geschützt ist.

Ist ein Erbfall eingetreten gibt es Vieles zu bedenken und zu veranlassen, hierbei kann ich Ihnen als Notar a. D. beratend und als Anwalt zur Wahrung Ihrer erbrechtlichen oder pflichtteilsrechtlichen Ansprüche behilflich sein.


Erbteil oder Pflichtteil?

Welche Folgen hat ein Testament, das Sie beabsichtigen zu errichten? Was muss der Erbe beachten? Wofür und womit haftet der Erbe? Häufig ist es richtig, schon zu Lebzeiten etwas zu verschenken, statt später zu vererben. Steuerliche Freibeträge  auszuschöpfen ist ein Gebot, das man beachten sollte. Welche Folgen haben Schenkungen vor dem Tode?

Sind Sie sich in der Beantwortung aller hier angesprochenen Punkte unsicher, berate ich Sie gern, um mit Ihnen ein Ergebnis zu entwickeln, dass Sie wollen und zu Ihnen passt.

Bei der Lösung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung und helfe Ihnen bei:



Testament oder Erbvertrag

Lassen Sie sich beraten über die Möglichkeiten Ihr Vermögen zu vererben.

Wissen Sie welche Vorteile ein Testament oder ein Erbvertrag hat?

Wann tritt die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments ein?

Wie stellt man es an, dass der Längstlebende nicht anders verfügen kann oder gerade die Möglichkeit bekommen soll anders zu verfügen?

Was versteht man unter einer Vorerbschaft, was unter eine Nacherbschaft?

Ist es sinnvoll  und wann, auf die Enkel zu vererben?

Stellt sich Ihnen die Frage, ob Grundbesitz zu Lebzeiten zu übertragen ist?

Welche Steuersätze und Freibeträge sind zu beachten?

Haben Sie alle Fragen für sich beantworten können, dann sollten Sie eine erbrechtliche Regelung treffen.

Gern bin ich Ihnen behilflich und berate Sie zwecks Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügung.


Behindertentestament

Haben Sie ein Kind oder Familienmitglied mit einem körperlichen oder geistigen Handikap, sollten Sie sich beraten lassen, wie Sie das Familienvermögen vererben können und zu vertretbaren Lösungen für sich, Ihren Partner und allen Kindern kommen können.

Mit dem Behindertentestament regelt der Erblasser bzw. regeln Sie als Partner einer behinderten Person oder Eltern einer behinderten Kindes und ggf. weiterer nicht behinderter Kinder die Erbfolge nach dem Erstverstorbenen und nach dem Letztversterbenden. Es müssen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche des Personenkreises mit Behinderung vermieden werden. Der Sozialträger, der für den Unterhalt und Bedarf des behinderten Kindes bzw. Erwachsenen Zahlungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches leistet, kann wegen der Zahlungen eine Überleitung geltend machen und so auf Auszahlung des Pflichtteils- Pflichtteilsergänzungsanspruchs bestehen.

Wie Sie eine individuell auf Ihre Familien- und Vermögensverhältnisse abgestimmte letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder eines Erbvertrag aufsetzen sollten, kann ich mit Ihnen besprechen.

Vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Termin. Gestalten Sie abweichend vom Gesetz wie Ihr Vermögen, Ihre Lebensleistung, vererbt werden soll und Sie Ihre Kinder bedenken.


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