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Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht


Sie haben z.B. einen Gebrauchtwagen gekauft. Es stellt sich heraus, dass dieser Mängel hat.

Welche Rechte Sie als Käufer einer Sache haben, die Mängel hat, sollten Sie umgehend prüfen lassen. Stehen Ihnen Gewährleistungsrechte zu? Sind bereits 6 Monate nach Übergabe der Sache verstrichen? Die Beantwortung dieser Fragen ist für Ihre Rechte entscheidend.

Warten Sie mit Ihrer Entscheidung Gewährleistungsansprüche geltend zu machen nicht zu lange.

Rechte können in 6 Monaten 1 Jahr und bei Neuwaren in 2 Jahren verjähren. Hat der Käufer nicht gezahlt verjährt die Kaufpreisforderung in der Regelverjährungszeit von 3 Jahren.

Vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Besprechungstermin, um Ihren Fall zu prüfen und ggf. rechtzeitig die richtigen Schritte einleiten zu können.

Werkvertragsrecht

Als Unternehmer eines Gewerks können Sie mit Abnahme des Gewerks die Werklohnforderung beanspruchen. Wann steht Ihnen die Bauhandwerkersicherungshypothek zu?

Hat der Auftraggeber nicht gezahlt beginnt die Frist der Verjährung für die Werklohnforderung zu laufen, spätestens mit Ende des Jahres in dem das Gewerk abnahmefähig hergestellt ist.

Sie haben ein Haus gebaut oder sich ein Gewerk erstellen lassen. Es stellt sich heraus, dass dieses Mängel hat.

Welche Rechte Sie als Auftraggeber eines Gewerks gegen den Unternehmer haben, der das Gewerk mangelhaft hergestellt hat, sollten Sie umgehend prüfen lassen. Stehen Ihnen Gewährleistungsrechte zu? Hat bereits eine Abnahme stattgefunden?

Die Beantwortung dieser Fragen ist für Ihre Rechte entscheidend. Warten Sie mit Ihrer Entscheidung Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, nicht zu lange.

Es laufen Verjährungsfristen.

Vereinbaren Sie mit meinem Büro einen Besprechungstermin, um Ihren Fall zu prüfen und ggf. rechtzeitig die richtigen Schritte einleiten zu können.


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